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Nichts wird privatisiert

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Eine Privatisierung der deutschen Autobahnen ist erstmals verfassungsrechtlich ausgeschlossen, schreibt Johannes Kahrs.
Eine Privatisierung der deutschen Autobahnen ist erstmals verfassungsrechtlich ausgeschlossen, schreibt Johannes Kahrs. © dpa

Der Bau unserer Autobahnen und Bundesstraßen liegt künftig bei einer GmbH des Bundes. Die Kritik daran geht an der Sache vorbei. Ein Gastbeitrag von Johannes Kahrs, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag.

Stell dir vor, du planst mit Freunden eine Party, und jeder bekommt den Auftrag, sich um etwas zu kümmern – Grillfleisch, Getränke, Musik. Du bezahlst, aber die Freunde erledigen die Aufträge so, wie sie es für richtig halten, oder gar nicht: „Tofu sah besser aus“, „Was spricht gegen Bier mit Ananasgeschmack?“, „Sorry, war zu spät dran“.

Frustrierend? So ähnlich läuft es in Deutschland beim Bau von Autobahnen und Bundesstraßen. Der Bund plant für die Republik und gibt das Geld, aber gebaut wird von Behörden der Länder. Die funktionieren mal besser, mal schlechter, sind teilweise unterbesetzt und kaputtgespart, oft nicht nur für Bundesstraßen zuständig, sondern auch für Landesstraßen. Auftragsverwaltung nennt man das.

Damit ist jetzt Schluss. In Zukunft kümmert sich der Bund um alles selbst. Damit er das kann, gründet er erstens eine neue Behörde, das Fernstraßen-Bundesamt, und zweitens eine neue Gesellschaft, die Planung, Bau, Unterhalt und Betrieb aller Autobahnen und mancher Bundesstraßen organisieren wird. Beschlossen haben das 16 zu null die Regierungschefs der Länder (inklusive Kretschmann von den Grünen und Ramelow von der Linken), als sie sich mit der Bundesregierung auf die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verständigt haben.

Staat gibt neue Bundesfernstraßen-GmbH nicht aus der Hand

Was sich leider in Teilen der medialen Öffentlichkeit festgesetzt hat, ist eine Unterstellung: Angeblich diene die neue Verkehrsinfrastrukturgesellschaft nur dem Zweck, die deutschen Autobahnen zu privatisieren, sprich an private Investoren wie Versicherungskonzerne zu verhökern. Das ist grober Unfug. Das zeigt sich, wenn man die zentralen Vorwürfe analysiert.

Vorwurf Nummer 1: Die neue Gesellschaft wird eine GmbH. Richtig ist: Juristen bezeichnen das als „formale Privatisierung“, weil der Staat hier nicht als Behörde auftritt. Das ist aber nicht das, was die meisten Menschen unter „Privatisierung“ verstehen. Deutschland organisiert einen Großteil seiner Entwicklungshilfe über die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) – eine GmbH. Droht deswegen die Privatisierung der deutschen Entwicklungshilfe?

Der Staat gibt die neue Bundesfernstraßen-GmbH nicht aus der Hand. Denn wir als SPD haben dafür gesorgt, dass im Grundgesetz steht: Die GmbH ist unveräußerliches Eigentum des Bundes und niemand darf sich an ihr oder ihren Tochtergesellschaften beteiligen, weder direkt noch indirekt.

Vorwurf Nummer 2: Eine Beteiligung Privater im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) ist erlaubt. Stimmt, aber das war es bislang auch. Theoretisch hätte man ein ÖPP-Projekt ans andere setzen können, bis irgendwann alle Strecken als ÖPP realisiert sind. Wir als SPD haben durchgesetzt, dass erstmals klare Grenzen für ÖPP im Grundgesetz stehen: ÖPP sind nur noch für einzelne Projekte möglich, nicht für Streckennetze, die einen wesentlichen Teil des Autobahnnetzes beziehungsweise des Bundesstraßennetzes in einem Bundesland umfassen.

Vorwurf Nummer 3: Nicht alles, was wichtig ist, steht jetzt im Grundgesetz, sondern ist „nur einfachgesetzlich“ geregelt. Das trifft zu. Aber erstens können auch „einfache“ Gesetze nur mit Mehrheit im Parlament geändert werden. Zweitens gehören Mehrheitsentscheidungen zur Demokratie, wie das Grundgesetz sie will: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen ... ausgeübt.“ Atomausstieg, Rente nach 45 Beitragsjahren, gesetzliche Krankenversicherung, Steuerpolitik – all das ist „nur“ in Gesetzen geregelt, die jederzeit von einer „einfachen“ Mehrheit geändert werden können. Genau deswegen mache ich auch dieses Jahr wieder Wahlkampf für die SPD: Weil ich davon überzeugt bin, dass Wahlen einen Unterschied machen und machen müssen.

Die Verfassung kann nur mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden und sollte sich deshalb darauf beschränken, den Rahmen richtig zu setzen. Genau das haben wir in diesem Fall getan: Eine Privatisierung der deutschen Autobahnen ist erstmals verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Auf Druck der SPD in Bundesregierung und Bundestag wurden mögliche Hintertüren geschlossen, die CDU-Finanzminister Schäuble und CSU-Verkehrsminister Dobrindt eingebaut hatten.

Wer etwas anderes behauptet, ist nicht an einer sachlichen Auseinandersetzung interessiert, sondern an Stimmungsmache. Ich bin überzeugt, dass wir die Chance haben, durch zentrale Finanzierung und Organisation das Durcheinander der eingangs geschilderten Grillfeier zu vermeiden und stattdessen eine richtig gute Sache auf die Beine zu stellen. Selbst wenn die Umsetzung dieser großen Reform hier und da schwierig werden sollte: Eine Privatisierungsparty wird es ganz sicher nicht, sondern eine öffentliche Veranstaltung.

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